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Immer neue Ideen für eine Reform der Altersvorsorge

Altersvorsorge

Von: Anke Rezmer

Das Deutsche Aktieninstitut fordert die Bundesregierung auf, bei der Altersvorsorge stärker auf das Sparen mit Aktien zu setzen - und verweist auf erfolgreiche Modelle im Ausland.Rentenreform

 

Es gibt zahlreiche Modelle, die in Zukunft zu einer besseren Rente führen könnten.

FrankfurtImmer eindringlicher werden die Mahnungen an die Bundesregierung: Das deutsche Rentensystem muss reformiert werden, damit es den Menschen im Land auch in Zukunft ihr Leben im Alter finanziert. Immer lauter werden die Rufe nach einem Systemwechsel hin zu mehr Kapitalmarkt und Aktiensparen fürs Alter – um einen größeren Renditehebel nutzen zu können, für ausreichend hohe Rentenzahlungen. Nun hat der Verband der börsennotierten Firmen im Land, das Deutsche Aktieninstitut (DAI), den Regierungspolitikern in einer neuen Studie Empfehlungen vorgelegt, die die Aktienexperten aus den Systemen anderer Länder herleiten.

 
 

„Es ist absehbar, dass das Rentenniveau weiter sinken wird und die Rentenbeiträge weiter steigen, doch den politischen Entscheidungsträgern fehlt der Mut, der drohenden Rentenmisere entgegenzutreten“, regt sich DAI-Chefin Christine Bortenlänger auf. Und schon heute werde die gesetzliche Rente zu einem Drittel mit über 90 Milliarden Euro jährlich aus dem Bundehaushalt bezuschusst, Tendenz steigend.

Helfen kann ihrer Ansicht nach nur ein größerer Anteil Aktien in allen drei Säulen des deutschen Rentensystems, um die Rentenlücke vieler Deutscher zu decken. Vier Prozent des Brutto-Einkommens müsse im Schnitt jeder sparen und dabei eine Rendite von vier Prozent erreichen, erläutert Bortenschläger – das funktioniere nur mit Aktien. Und ein Blick ins Ausland zeigt der Studie zufolge, dass die Menschen in Ländern mit einem höheren Anteil kapitalmarktgedeckter Renten mehr über Aktien fürs Alter ansparen.

Demnach hängen Deutschlands Renten mit 75 Prozent stärker als der Durchschnitt der 36 entwickelten Länder der OECD vom Umlageverfahren ab. Im OECD-Durchschnitt sind es 69 Prozent der Bruttorente eines Durchschnittverdieners. Dagegen werden 31 Prozent über den Kapitalmarkt angespart. Auch beträgt der Aktienanteil deutscher betrieblicher Altersvorsorge im Schnitt 17 Prozent, in Schweden sind es dagegen 61 Prozent, in Großbritannien sogar 67 Prozent.

 
 

Um nun höhere Renditen zu erreichen, könnte die Bundesregierung wie in Schweden einen Teil der Beiträge für die gesetzliche Rente am Kapitalmarkt anlegen, schlägt der DAI vor. Und über ein Opt-Out-Modell, nach dem jeder einen Vertrag für betriebliche beziehungsweise private Vorsorge bekommt, wenn er nicht widerspricht, sollen deutlich mehr Deutsche zu Aktiensparern werden.

In Großbritannien etwa habe das Opt-Out-Modell binnen weniger Jahre die Beteiligung der Arbeitnehmer auf 80 Prozent erhöht, von zuvor 50 Prozent. Wichtig findet der DAI außerdem, dass es für die Altersvorsorge ein billiges, einfaches, aber privatwirtschaftlich organisiertes Standardmodell gibt, beispielsweise über Investmentfonds. „Wir glauben daran, dass der private Wettbewerb bessere Lösungen hervor bringt als der Staat“, sagt Bortenlänger vom DAI. Aber es brauche staatliche Vorgaben, um die Kosten im Rahmen zu halten und eine solide Anlagestrategie zu gewährleisten.

So sollten Sorgfaltspflichten definiert werden für eine ausreichende Streuung des Risikos und einen langfristigen Anlagehorizont. Kapitalgarantien sind nach Ansicht der Aktienexperten bei langfristigem, breit investierten Vorsorgegeld nicht nötig. So haben Vorsorgemodelle im Ausland in den vergangenen 20 Jahren beispielsweise Rendite von knapp sechs Prozent pro Jahr nach Kosten und Steuern eingebracht, wie die Studie ergibt. In dem Beispiel verweist das DAI auf einen Vorsorgefonds aus Australien, der das Kapital zu 45 Prozent in Aktien investiert. Je nach Struktur des Anlagekapitals zeigt die Studie für verschiedene Vorsorgepläne Renditen aus den vergangenen Jahren von jährlich drei bis zu zehn Prozent nach Kosten.

Für die Rentenphase machen sich die Aktienexperten für einen Entnahmeplan stark, der das angesparte Kapital nach und nach auszahlt. Dann könne das Geld auch im Rentenalter noch teilweise in Aktien bleiben und müsse nicht zu einem unter Umständen ungünstigen Zeitpunkt verkauft werden, erklärt Studienautor Norbert Kuhn. Das sei sinnvoller, als das Kapital zu Rentenbeginn in eine Rentenversicherung zu stecken.

Ähnliche Vorschläge kursieren bereits in Berlin. So macht sich der Bundesverband der Verbraucherschützer vzbv als private Altersvorsorge für eine allerdings staatlich organisierte Standardrente auf Basis von Investmentfonds stark. In eine ähnliche Richtung geht die Idee eines Vorsorgefonds der hessischen Grünen. Die Finanzindustrie will dagegen die als aufwändig und oft teuer kritisierte private Förderrente Riester-Rente entschlacken, aber das Grundmodell privat angebotener Verträge beibehalten.

 

Mit ihren Vorschlägen wollen die verschiedenen Interessenvertreter die Politik an ihr Versprechen erinnern, die Altersvorsorge zu verbessern. Denn im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD bereits für die private Vorsorge im Dialog mit der Versicherungswirtschaft die „zügige Entwicklung eines attraktiven standardisierten Riester-Produkts“ vereinbart.

 

Bisher allerdings gibt es von Seiten der Bundesregierung keine konkreten Reformansätze. Auch in der gesetzlichen Rente diskutieren die Regierungspolitiker vorrangig über eine Grundrente. Für die betrieblichen Vorsorge wurde im vergangenen Jahr zwar ein Gesetz zur besseren Verbreitung beschlossen. Mit deren Umsetzung, die über die Tarifparteien erfolgen soll, hapert es aber.

Dem Vernehmen nach wird in den Regierungsparteien generell über eine Verbesserung der Altersvorsorge in allen Bereichen diskutiert. Aber konkret arbeitet man offenbar eher am Gegenteil: So setzt sich Bundesfinanzminister Olaf Scholz für eine europäische Steuer auf Aktienkäufe ein. Damit förderte er aber das Sparen in Aktien nicht, sondern würde es bestrafen.


Baugeldzinsen niedrig wie selten

Baugeldzinsen niedrig wie selten - Die schwelenden weltwirtschaftlichen Unsicherheiten von Handelskonflikten über Brexit bis hin zu Schuldenkrisen bereiten den internationalen Investoren zunehmend Sorgen. Auch die beträchtlichen Schwankungen der letzten Zeit an den Finanzmärkten tragen dazu bei. Viele Anleger flüchten sich daher in deutsche Staatsanleihen. Deren Rendite sinkt entsprechend, im März bei zehnjähriger Laufzeit wieder einmal bis in den Negativbereich. Da sich auch die Konditionen für Immobilienfinanzierungen daran orientieren, ist Baugeld derzeit so günstig zu bekommen wie selten zuvorin der Geschichte der Bundesrepublik. Für 5-jährige Darlehen werden aktuellunter optimalen Bedingungen weniger als 0,8 Prozentverlangt, für 10-jährige unter 1,0 und für 15-jährige häufig weniger als 1,5 Prozent. Gute Zeiten also, um eine Anschlussfinanzierung abzuschließen oder einen neuenImmobilienkredit aufzunehmen.Um die attraktivsten Konditionen am Markt zu erhalten, lohnt sich eine professionelle Finanzierungsberatung.


Versicherungskäse des Jahres

„Versicherungskäse des Jahres“ vergeben - Die Vielzahl neuer Versicherungstarife, die Jahr für Jahr auf den Markt kommen, bedeutet für die Verbraucher im Allgemeinen eine Angebotsverbesserung. In vielen Sparten werden Leistungsumfänge und Services erweitert und/oder Prämien vergünstigt. Dass sämtlicheInnovationen auf dem Versicherungsmarkt für die Verbraucher sinnvoll und empfehlenswertwären, lässt sich indes auch nicht sagen. Um auf eher kundenunfreundliche Neutarife aufmerksam zu machen, vergibt der Bund der Versicherten (BdV) jährlichden Negativpreis„Versicherungskäse des Jahres“. 2019 heißt der „Gewinner“ Liechtenstein Life Assurances AG, deren fondsgebundeneRentenversicherung „Prosperity WohlstandsVorsorge“das größte Missfallen der aus Wissenschaftlern, Verbraucherschützern und Journalisten bestehenden Jury erregt hat. Konkret monieren die Prüfer „Intransparenz, Datenstriptease und Kostenwirrwarr“ bei der über eine App vertriebenen Police. Die Negativauszeichnungunterstreicht: Zwischen Werbung und Wirklichkeit kann eine große Lücke klaffen, weshalb unabhängige Beratung beim Versicherungsabschluss das A und O ist.


Darf man den Fahrzeugschein im Auto lassen?

Darf man den Fahrzeugschein im Auto lassen? - Nachdem einer Kaskoversicherten im Dezember 2010 das Auto gestohlen worden war, stellte sich der Versicherer bei der Regulierung quer. Begründung: Der Fahrzeugschein habe im Handschuhfach gelegen, was eine Gefahrerhöhung bedeutet habe. Damit wollte sich die Geschädigte nicht abfinden, sie zog vor Gericht. Nach einem langen Weg durch die Instanzen sprach das Oberlandesgericht (OLG)Dresden kürzlich abschließend Recht: In diesem Fallstelltes keine grobe Fahrlässigkeit oder Gefahrerhöhung dar, den Fahrzeugschein im Auto zu belassen. Denn im Handschuhfach warer für potenzielle Diebe nicht sichtbar; bei einer Deponierung hinter der Windschutzscheibe sähe es also anders aus. In die gleiche Richtung gingen zuvor schon die OLGs Oldenburg und Hamm, die den Anspruch auf Versicherungsschutz nicht dadurch verwirkt sahen, dass der Fahrzeugschein nicht mitgenommen wird. Das OLG Celle hingegen gab 2007 einem Versicherer recht, der sich auf Leistungsfreiheit wegen geänderter Gefahrenlage berief. Fazit: Auf der sicheren Seite ist man, wenn man den Fahrzeugschein mit sich führtund nicht im Auto liegen lässt.


Wer jung ist, muss doppelt vorsorgen

Wer jung ist, muss doppelt vorsorgen - Die gesetzliche Rente wird für viele Erwerbstätige nicht für einen angenehmen Lebensabend reichen, private Vorsorge tut not. Das Forschungsinstitut Prognos hat errechnet, wie viel Prozent ihres Einkommens verschiedene Altersgruppen zurücklegen müssen, um die zu erwartende Rentenlücke zu schließen. Ergebnis: Während der Jahrgang 1960 mit 2,1 Prozent auskommt, sind es beim 1975er-Jahrgang mit 4,4 Prozent mehr als doppelt so viel. Hauptgründe sind die steigende Lebenserwartung, das sinkende Niveau der gesetzlichen Rente und die Niedrigzinsen.

Dieser Kalkulation liegt die optimistische Annahme zugrunde, dass es bald zu einer Zinswende im Euroraum kommt.Die könnte allerdings nach derzeitigem Stand noch in weiter Ferne liegen. Bleibt sie in absehbarer Zeit aus, wächstder Vorsorgebedarf der Jüngeren deutlich: Die nötige Sparquote könnte dann auf über 8 Prozent steigen.Solche statistischen Durchschnittswerte besagen indeswenig über den Einzelfall. Jeder vorausschauende Bürger sollte seine individuell zu erwartenden Alterseinkünfte im Blick haben (samt der dann fälligen Abzüge!) der persönliche Finanzberater hilft dabei gern.


Wert gestohlener Fahrräder gestiegen

Wert gestohlener Fahrräder seit 2008 um 70 Prozent gestiegen - Der Markt für elektrisch verstärkte Fahrräder, sogenannte Pedelecs, boomt, und auch Designräder von minimalistisch bis protzig liegen bei den Deutschen hoch im Kurs. Als logische Konsequenz daraus greifen die Käufer zunehmend tiefer in die Tasche. Der Trend zu immer teureren Fahrrädern lässt sich an den Entschädigungen ablesen, die die deutschen Versicherer nach Diebstählen zahlen müssen: 2018 stieg die Durchschnittssumme auf 630 Euro, während es 2008 noch 370 Euro waren, eine Steigerung um rund 70 Prozent.Insgesamt wurden rund 160.000 versicherte Fälle registriert, deren Schäden sich auf rund 100 Millionen Euro summierten. Da nur ein kleiner Teil der fast 70 Millionen Räder hierzulande versichert ist, dürfte die Dunkelziffer beträchtlich sein. Auch der Polizei werden bei Weitem nicht alle Fälle zur Anzeige gebraucht. Versicherungsschutz gibt es über eine Hausratpolice, gegebenenfalls mit Zusatzklausel für das Abstellen auf der Straße.In Deutschland verfügt knapp jede zweite der rund 26 Millionen Hausratversicherungen über eine solche Fahrradklausel.


Die E-Scooter kommen

Die E-Scooter kommen und müssen versichert sein Mitte Mai hat der Bundesrat den Weg für die Zulassung elektrischer Tretrollerauf Straßen und Radwegen frei gemacht. Erwartet wird eine Riesenwelle, denn mehr als jeder dritte erwachsene Deutsche liebäugelt mit der Anschaffung eines solchen bis zu 20 Stundenkilometer schnellen E-Scooters. Neben einer Allgemeinen oder einer Einzel-Betriebserlaubnis braucht man für die Nutzung eine Haftpflichtversicherung, da man mit den Flitzern beträchtliche Personen-und Sachschäden verursachen kann. Die Police wird durch eine Plakette am Roller nachgewiesen. Die private Haftpflichtversicherung greift im Gegensatz zu Schäden, die man mit dem Fahrrad oder Pedelec bewirkt beim E-Scooter nicht, da es sich um ein Fahrzeug mit eigenem Antrieb handelt, also ein Kraftfahrzeug. Die ersten Kfz-Versicherer haben bereits Tarife für die Tretroller aufgelegt. Die Integration in eine vorhandene Kfz-Police ist nicht möglich, da es sich jeweils um ein eigenständiges Fahrzeug handelt. Auch das Verletzungsrisiko der Fahrer ist enorm, wie erste Erfahrungen in anderen Ländern zeigen. Eine Unfallpolice für das Eigenrisiko empfiehlt sich daher ebenfalls.


Bundeskartellamt rüffelt Vergleichsportale

Online-Vergleichsportale erlebten in den letzten Jahren einen Boom, nicht zuletzt aufgrund groß angelegter Werbekampagnen. Ob der Vertrauensvorschuss der Verbraucher auch gerechtfertigt ist, wird jedoch zunehmend in Zweifel gezogen.
Seit Oktober 2017 untersucht das Bundeskartellamt 36 Anbieter, von denen 17 auch Versicherungsvergleiche anbieten. Nun haben die Beamten ein Konsultationspapier vorgelegt, auf das die Anbieter reagieren können, bevor im nächsten Jahr ein Abschlussbericht veröffentlicht wird. 
Die vorläufigen Ergebnisse sehen nicht gut für die Branche aus, wie Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt betont:
„Viele Vergleichsinformationen sind zutreffend und seriös. Aber unsere Untersuchung offenbart auch eine Anzahl von möglichen Rechtsverstößen. […] So werden bei Versicherungsvergleichen zum Teil wichtige Anbieter nicht einbezogen.“
Die Marktabdeckung in den Bereichen Haftpflicht- und Hausratversicherung betrage bei fünf Portalen im Schnitt gerade mal 55 bzw. 56 Prozent. Damit fehlt also fast jeder zweite Tarif in den Vergleichs-Rankings, womit kaum von einem „umfassenden Marktüberblick“ die Rede sein kann.
Unter den fehlenden Versicherern finden sich öfters auch Marktgrößen wie Allianz, R+V, HDI, Generali oder Huk-Coburg. Das Bundeskartellamt moniert, dass diese eklatanten Lücken von den Vergleichern nicht transparent gemacht würden. Das Gleiche gelte für die Zusammenarbeit mit externen Vergleichsanbietern, von denen Daten bezogen werden.


Kassenpatienten werden 2019 entlastet

Gesetzlich Krankenversicherte müssen mit Beginn des neuen Jahres weniger für ihre Gesundheitsversorgung bezahlen. Dafür sorgt neben gesetzlichen Änderungen auch die gute Konjunktur, die den Krankenkassen fortwährend sprudelnde Einnahmen beschert.
Mindestens 18 Versicherer haben ihre Zusatzbeiträge der Stiftung Warentest zufolge zum 1. Januar abgesenkt. Lediglich zwei sahen sich, soweit bisher bekannt, zu einer Erhöhung gezwungen. 
Zudem werden die Zusatzbeiträge, die bislang ausschließlich von den Arbeitnehmern zu schultern waren, seit Jahresbeginn hälftig vom Arbeitgeber übernommen.
Im Schnitt läuft das bei Angestellten mit 3.000 Euro Monatsbruttogehalt auf eine Entlastung von rund 180 Euro im Jahr hinaus.
Auch Selbstständige mit geringem Einkommen profitieren: Bis Ende letzten Jahres mussten sie noch mindestens 356 Euro monatlich für die gesetzliche Krankenversicherung aufwenden, auch wenn das auf ein Missverhältnis zu ihren wahren Einnahmen hinauslief; nun liegt der Mindestbeitrag bei nur noch 160 Euro.


Abwärtstrend in der Lebensversicherung gestoppt?

Es gab Zeiten – die Älteren werden sich erinnern –, in denen die Lebensversicherungskunden eine Gesamtverzinsung von über 7 Prozent p. a. einstreichen konnten. In der Niedrigzinsphase ging dieser Wert auf Sinkflug; 2012 fiel er auf unter 4 Prozent, 2016 auf unter 3 Prozent.
Im gerade abgelaufenen Jahr 2018 wurden im Schnitt auch die 2,5 Prozent unterschritten. Und höhere Leitzinsen sind noch immer nicht in Sicht.
Dennoch scheint so langsam die Talsohle erreicht zu sein – denn die bisher für 2019 bekannt gegebenen Überschussbeteiligungen brechen mit dem Abwärtstrend.

  • Stabil bleibt die laufende Verzinsung beispielsweise bei LVM, Stuttgarter, Württembergischer, Allianz, Alte Leipziger, Nürnberger, Axa und Bayerischer.
  • Eine Anhebung haben Ideal und DEVK angekündigt. 

Für manche Versicherten verwirrend sind die Begrifflichkeiten.
Die laufende Gesamtverzinsung umfasst den Garantiezins, der für die gesamte Vertragsdauer gilt, und den jeweils für ein Jahr garantierten Überschuss.
Daneben gibt es noch eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven und einen Schlussüberschuss, die manchmal mit der Gesamtverzinsung zu einem Gesamtzins zusammengefasst werden. Der sieht dann optisch höher aus, ist aber nicht garantiert.


Die gesetzliche Pflegeversicherung

Die meisten sind im Glauben das die gesetzliche Pflegeversicherung alle Kosten die Anfallen auffängt! Das würde nur in Härtefällen und in der Grundversorgung der Pflegeversicherung zutreffen. Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung zur Absicherung des Risikos, pflegebedürftig zu werden.
Die Soziale Pflegeversicherung wurde 1995 in Deutschland als ein eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt und ist im SGB XI gesetzlich geregelt. Entsprechende Bestimmungen bestehen auch für privat Krankenversicherte.Versicherungspflichtig ist jede Person, die Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung oder einer privaten Krankenversicherung ist. Die Pflegepflichtversicherung bildet – neben der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – den jüngsten eigenständigen Zweig der Sozialversicherungen und somit deren „fünfte Säule“. Jede Krankenkasse und jede private Krankenversicherung ist verpflichtet, ihren Versicherten auch eine Pflegeversicherung anzubieten. Weil der Grundsatz gilt, dass die Pflegeversicherung der Krankenversicherung folgt, versichern gesetzlich Krankenversicherte das Pflegerisiko bei einer gesetzlichen Pflegekasse, während privat Krankenversicherte verpflichtet sind, das Pflegerisiko bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen abzusichern.Seit dem 01.01.2017 ist das 2 Pflegestärkungsgesetz in kraftgetreten, welches in 5 Pflgegegrade umgewandelt wurde.
Das neue System soll den Betroffenen und damit ist nicht nur die Person gemeint die gepflegt werden soll, sondern auch die Kinder der Person und natürlich der Ehepartner, mehr Geld und auch Sachleistungen zugestehen und auch der ein Inflationsausgleich ist damit eingeplant.Wie das im Einzelfall aussieht, sprechen sie mit uns!Ab dem 1. Januar 2017 tritt das Pflegegesetzt II in Kraft, welches die bisherigen Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Dadurch werden die Abstufungen der Pflegebedürftigkeit neu berechnet. Hieraus ergeben sich folgende Änderungen:        Leistungsveränderung durch das PSG II Pflegegeld 2016 / 2017 nach § 37 SGB XI Erhöhungen1
        Pflegestufe     Pflegegrad     bis 31.12.2016         ab 01.01.2017         Veränderung
        0                            1                     123 €                           0 €                     - 123 €
        0 *eA                     2                     123 €                        316 €                    + 193 €
        I                             2                     244 €                        316 €                    + 72 €
        I *eA                      3                     316 €                        545 €                    + 229 €
        II                            3                     458 €                        545 €                    + 87 €
        II *eA                     4                     545 €                        728 €                    + 183 €
        III                           4                     728 €                        728 €                    +/- 0 €
        III *eA                    5                     728 €                        901 €                    + 173 €
        Härtefall                 5                     728 €                        901 €                    + 173 €
        1 z. B. für Rund-um-Betreuung        eA = eingeschränkte Alltagskompetenz        Pflegesachleistungen 2016 / 2017 nach § 36 SGB XI Erhöhungen2
        Pflegestufe     Pflegegrad     bis 31.12.2016     ab 01.01.2017             Veränderung
        0                             1                     231 €                    0 €                          - 231 €
        0 *eA                      2                     231 €                  689 €                        + 458 €
        I                              2                     468 €                  689 €                        + 221 €
        I *eA                       3                     689 €                1.298 €                       + 609 €
        II                             3                   1.144 €               1.298 €                       + 154 €
        II *eA                      4                   1.298 €               1.612 €                       + 314 €
        III                            4                   1.612 €               1.612 €                       +/- 0 €
        III *eA                     5                   1.612 €               1.995 €                       + 383 €
        Härtefall                 5                   1.995 €                1.995 €                       +/- 0 €
        2 z. B. für ambulanten Pflegedienst